Die Kaufmännische Krankenkasse KKH hat im vergangenen Jahr die Stoma-Versorgung ausgeschrieben. Ab dem 1. April 2017 werden die bei der KKH versicherten Stomaträger ausschließlich durch exklusive Vertragspartner der Krankenkasse betreut. Viele Stomaträger müssen in den kommenden Monaten ihren Versorger wechseln.
Bei einer Ausschreibung vergibt eine Krankenkasse die Hilfsmittel-Versorgung für ihre Versicherten exklusiv an einen oder wenige Vertragspartner. Dadurch wird das Wahlrecht der Versicherten extrem eingeschränkt. Statt selbst frei wählen zu können wird von der Krankenkasse vorgeschrieben, von welchem Sanitätshaus oder Homecare-Unternehmen die Hilfsmittel geliefert werden bzw. wer die Betreuung übernimmt.
Mit der KKH hat die erste Krankenkassen die Stomaversorgung für Ihre Versicherten durch eine Ausschreibung vergeben. In der Folge stehen jetzt nur noch drei Homecare-Unternehmen als Vertragspartner zur Auswahl, unter denen man sich seinen Versorger auswählen kann. Wer diese drei genau sind, kann je nach Region unterschiedlich sein.
Der Bund hat mit dem neuen Heil- und Hilfsmittelgesetz HHVG weitere Ausschreibungen in der Stomaversorgung untersagt. Da die Ausschreibung der KKH vor der Verabschiedung des Gesetz durchgeführt wurde, ist sie davon nicht betroffen, wird aber wohl ein Einzelfall bleiben.
Für die meisten Stomaträger der KKH steht damit zum 1. April 2017 ein Wechsel des Versorgers an. Wir haben für euch die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen gestellt:
- Ich bin bei der KKH versichert, muss ich jetzt was machen?
- Darf ich bei meinem bisherigen Sanitätshaus bleiben?
- Was passiert, sobald ich mich für einen der drei neuen Versorger entschieden habe?
- Bekomme ich weiterhin meine gewohnte Stoma-Versorgung?
- Muss ich jetzt aus eigener Tasche etwas zuzahlen?
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Versorgung durch den neuen Vertragspartner der KKH nicht zufrieden bin?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich bin bei der KKH versichert, muss ich jetzt was machen?
Ja. Die KKH hat dich per Post über die anstehenden Veränderungen informiert. Auf dieses Schreiben musst du reagieren.
In dem Schreiben wirst du über zwei Dinge informiert:
- wer sind die drei Vertragspartner, die jetzt für dich zuständig sind und
- das genaue Datum, ab wann du von den neuen Vertragspartnern betreut wirst.
Unter den drei genannten Homecare-Unternehmen kannst du frei wählen und dir deinen neuen Versorger aussuchen. Damit der Wechsel dann auch reibungslos funktioniert, musst du direkt mit dem Homecare-Unternehmen Kontakt aufnehmen und zwar vor dem im Schreiben genannten Termin. Danach benötigst du noch ein neues Dauerrezept für 6 oder 12 Monate, das ab dem genannten Datum gilt. Was auf dem Rezept genau stehen sollte, erfährst du auf Stoma-Welt.de: Stomaartikel auf Rezept
Darf ich bei meinem bisherigen Sanitätshaus bleiben?
Nur wenn es unter den drei für dich zuständigen Vertragspartnern genannt ist. Ist das nicht der Fall, musst du wechseln. Dein jetziger Versorger darf dich nur noch bis zu dem im Schreiben der KKH genannten Termin versorgen bzw. nur so lange, wie deine aktuelle Verordnung gültig ist.
Was passiert, sobald ich mich für einen der drei neuen Versorger entschieden habe?
Sobald du dich bei deinem neuen Versorger gemeldet hast, nimmt eine Stomtherapeutin oder ein Stomatherapeut mit dir Kontakt auf um dich zu Hause zu besuchen. Bei dem Besuch hast du die Chance deinen persönlichen Ansprechpartner kennen zu lernen. Und umgekehrt lernt deine Therapeutin dich kennen und deinen individuellen Bedarf an Stoma-Hilfsmitteln.
Deine Stomaversorgung erhältst du per Post. Gibt es Probleme mit der Stomaversorgung, kannst du dich an deine Stomatherapeutin oder deinen Stomatherapeuten, an den zentralen Kontakt des Homecare-Unternehmens oder direkt an die KKH wenden.
Bekomme ich weiterhin meine gewohnte Stoma-Versorgung?
Ja. Grundsätzlich sind die Vertragspartner der KKH aber wie alle anderen Versorger auch an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Benutzt du eine Stomaversorgung zu der es eine ebenso gute, aber kostengünstigere Alternative gibt, kann dir deine Stomtherapeutin das günstigere Produkt vorschlagen. Aber nur wenn sich diese Versorgung bei einem Test als gleichwertig heraus stellt macht ein Wechsel auch Sinn. Das Hilfsmittel-Wahlrecht gibt Stomaträgern eine Mitsprache bei der Entscheidung, welche Stomaversorgung zum Einsatz kommt.
Das Argument „ihre bisherhige Versorgung führen wir nicht“ gilt übrigens nicht. Die Vertragspartner haben der KKH zugesichert, die von den Versicherten bisher verwendeten Stomaartikel liefern zu können.
Muss ich jetzt aus eigener Tasche etwas zuzahlen?
Nein. Du erhältst weiterhin alle tatsächlich benötigten Hilfsmittel für deine Stomaversorgung ohne Aufzahlung. Fällig wird nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro im Monat.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Versorgung durch den neuen Vertragspartner der KKH nicht zufrieden bin?
Du kannst zwischen den drei Vertragspartnern frei wählen. Bist du mit einem der Versorger nicht zufrieden, kannst du zu einem der anderen beiden Vertragspartner wechseln.
Darüber hinaus kannst du dich jederzeit auch direkt an die KKH wenden, per Email an info-stomaversorgung@kkh.de.
Du hast weitere Fragen zur neuen Situation bei der KKH? Sende uns eine Nachricht, wir helfen gerne weiter:
Bildquelle: KKH und Fotolia“Ausschreibungen“ © VRD